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Pressemitteilung:

Vorabveröffentlichung hinnerk

Ausgabe Mai 2000

 

Schwule und Lesben gehören zur Familie

 

Bundesfamilienministerin Christine Bergmann (SPD) über den

LSVD, Homo-Paare und das Partnerschaftsgesetz

 

hinnerk: Frau Ministerin, Sie haben beim Lesben- und Schwulenverband eine Rede gehalten. Wie war der Empfang?

 

Christine Bergmann: Es war ein sehr freundlicher Empfang. Mir ist dieser Verband, der im Osten gegründet wurde, sehr wichtig. Hier hat tatsächlich eine Entwicklung von Ost nach West stattgefunden, einer der seltenen Fälle. Dass sich das gesellschaftliche Klima ein Stück verändert hat, ist auch der Arbeit dieses Verbandes mit zu verdanken.

 

War Ihr Auftritt hier auch Versöhnungsarbeit? Es gab in der SPD einigen Unmut über den LSVD, weil er sich gegen die Bundesregierung und vor allem die Justizministerin gewandt und beim SPD-Parteitag im Dezember offensiv für seine Positionen geworben hatte.

 

Eigentlich ist klar, wo die Probleme liegen. Ohne eine massive Öffentlichkeitsarbeit kann es auch nicht gelingen, die Gesellschaft für diese Themen zu sensibilisieren.

 

Was haben Sie als Familienministerin eigentlich mit Schwulen und Lesben zu tun?

 

“Ausschlaggebend ist das Miteinander

 

Unser Thema ist Familie, dazu gehört familiäres Zusammenleben in vielen Formen. Ausschlaggebend sind das Miteinander und das Füreinander einstehen.

 

In der Koalitionsvereinbarung steht “Familie ist wo Kinder sind”. Demnach müssten Kinder in gleichgeschlechtlichen Familien auch gleich behandelt werden: Damit sind sind wir beim Adoptions- und Sorgerecht.

 

Es geht um die grundsätzliche Frage, wie fördern wir Familien? Der Großteil der Familien besteht aus verheirateten Eltern mit Kindern. Darüber hinaus gibt es heterosexuelle nichteheliche Lebensgemeinschaften, es gibt Patchwork-Familien, es gibt Familien in Trennung und viele mehr - ein Freizeitforscher hat mal über 30 verschiedene Familienformen festgestellt.

Mit dem kommenden Rechtsinstitut Eingetragene Partnerschaft sollte geregelt werden, was mit Kindern in diesen Familienformen passiert, wenn der Partner oder die Partnerin wegfällt. Diese Kinder sollten bei ihren Bezugspersonen bleiben können, mit denen sie die ganze Zeit zusammengelebt haben. Das gemeinschaftliche Adoptionsrecht im Zusammenhang mit diesem Rechtsinstitut wird es nicht geben. Allerdings dürfen bereits heute Einzelpersonen ein Kind adoptieren. Wir sollten uns nicht an diesem schwierigsten Punkt verkämpfen.

 

“Die Justizministerin ist zuständig

 

Das Familienministerium muss die Themen Adoption und Sorge zu dem Gesetzentwurf zur Eingetragenen Partneschaft zuliefern...

 

Nein. Für die Vorlage des Gesetzes ist die Justizministerin zuständig. Danach erfolgt das offizielle Ressortabstimmungsverfahren.

Darüber hinaus hat der Finanzminister Vorschläge in seinem Bereich gemacht.

 

Wo liegen denn ihre Politikschwerpunkte zur Schwulen- und Lesbenpolitik, nach dem Frau Däubler-Gmelin ihnen die Eingetragene Partnerschaft weggeschnappt hat?

 

Sie ist die Justizministerin, sie macht das Gesetz. Ich bin für den gesellschaftspolitischen Bereich zuständig, wir fördern und unterstützen unterschiedliche Projekte. 1999 war das eine Summe von etwa 150000 Mark.

Darunter sind auch Projekte des LSVD und meine Mitarbeiter berichten, dass die Zusammenarbeit sehr gut sei. Gerade habe ich vom LSVD gehört, dass auch sie zufrieden sind.

 

Als die Bundesregierung gebildet wurde, gab es Forderungen nach einem Schwulen- und Lesbenreferat im Familienministerium. Was ist aus dieser Idee geworden?

 

Man sollte das nicht an der Struktur festmachen: Das Thema ist referatsübergreifend und sollte auch so in der Arbeit gehandhabt werden. Ich erwarte von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie für diese Thematik sensibel sind und ich denke, dass es auch so ist.

 

Interview: Jörg Rowohlt

 

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Stand: 15. May 2000