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Pressemitteilung: Vorabveröffentlichung
hinnerk Ausgabe
Mai 2000 Schwule und Lesben gehören zur Familie Bundesfamilienministerin Christine Bergmann (SPD) über
den LSVD, Homo-Paare und das Partnerschaftsgesetz hinnerk: Frau Ministerin, Sie haben
beim Lesben- und Schwulenverband eine Rede gehalten. Wie war der Empfang? Christine Bergmann: Es war ein sehr
freundlicher Empfang. Mir ist dieser Verband, der im Osten gegründet wurde,
sehr wichtig. Hier hat tatsächlich eine Entwicklung von Ost nach West
stattgefunden, einer der seltenen Fälle. Dass sich das gesellschaftliche Klima
ein Stück verändert hat, ist auch der Arbeit dieses Verbandes mit zu
verdanken. War Ihr Auftritt hier auch Versöhnungsarbeit? Es gab in
der SPD einigen Unmut über den LSVD, weil er sich gegen die Bundesregierung und
vor allem die Justizministerin gewandt und beim SPD-Parteitag im Dezember
offensiv für seine Positionen geworben hatte. Eigentlich ist klar, wo die Probleme liegen. Ohne eine
massive Öffentlichkeitsarbeit kann es auch nicht gelingen, die Gesellschaft für
diese Themen zu sensibilisieren. Was haben Sie als Familienministerin eigentlich mit
Schwulen und Lesben zu tun? Ausschlaggebend ist das Miteinander Unser Thema ist Familie, dazu gehört familiäres
Zusammenleben in vielen Formen. Ausschlaggebend sind das Miteinander und das Füreinander
einstehen. In der Koalitionsvereinbarung steht Familie ist wo
Kinder sind. Demnach müssten Kinder in gleichgeschlechtlichen Familien auch
gleich behandelt werden: Damit sind sind wir beim Adoptions- und Sorgerecht. Es geht um die grundsätzliche Frage, wie fördern wir
Familien? Der Großteil der Familien besteht aus verheirateten Eltern mit
Kindern. Darüber hinaus gibt es heterosexuelle nichteheliche
Lebensgemeinschaften, es gibt Patchwork-Familien, es gibt Familien in Trennung
und viele mehr - ein Freizeitforscher hat mal über 30 verschiedene
Familienformen festgestellt. Mit dem kommenden Rechtsinstitut Eingetragene
Partnerschaft sollte geregelt werden, was mit Kindern in diesen Familienformen
passiert, wenn der Partner oder die Partnerin wegfällt. Diese Kinder sollten
bei ihren Bezugspersonen bleiben können, mit denen sie die ganze Zeit
zusammengelebt haben. Das gemeinschaftliche Adoptionsrecht im Zusammenhang mit
diesem Rechtsinstitut wird es nicht geben. Allerdings dürfen bereits heute
Einzelpersonen ein Kind adoptieren. Wir sollten uns nicht an diesem
schwierigsten Punkt verkämpfen. Die Justizministerin ist zuständig Das Familienministerium muss die Themen Adoption und
Sorge zu dem Gesetzentwurf zur Eingetragenen Partneschaft zuliefern... Nein. Für die Vorlage des Gesetzes ist die
Justizministerin zuständig. Danach erfolgt das offizielle
Ressortabstimmungsverfahren. Darüber hinaus hat der Finanzminister Vorschläge in
seinem Bereich gemacht. Wo liegen denn ihre Politikschwerpunkte zur Schwulen-
und Lesbenpolitik, nach dem Frau Däubler-Gmelin ihnen die Eingetragene
Partnerschaft weggeschnappt hat? Sie ist die Justizministerin, sie macht das Gesetz. Ich
bin für den gesellschaftspolitischen Bereich zuständig, wir fördern und
unterstützen unterschiedliche Projekte. 1999 war das eine Summe von etwa 150000
Mark. Darunter sind auch Projekte des LSVD und meine
Mitarbeiter berichten, dass die Zusammenarbeit sehr gut sei. Gerade habe ich vom
LSVD gehört, dass auch sie zufrieden sind. Als die Bundesregierung gebildet wurde, gab es
Forderungen nach einem Schwulen- und Lesbenreferat im Familienministerium. Was
ist aus dieser Idee geworden? Man sollte das nicht an der Struktur festmachen: Das
Thema ist referatsübergreifend und sollte auch so in der Arbeit gehandhabt
werden. Ich erwarte von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie für
diese Thematik sensibel sind und ich denke, dass es auch so ist. Interview:
Jörg Rowohlt |
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