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Pressemitteilung
vom LSVD vom 24. März 2000 LSVD begrüßt
Bundestagsinitiativen zur Rehabilitierung homosexueller NS-Opfer Zügige Ergänzung des
Gesetzes zur Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen
gefordert Zur
heutigen Bundestagsdebatte über die Rehabilitierung homosexueller Opfer des
Nationalsozialismus erklärt Manfred
Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD): Endlich
stellt sich der Deutsche Bundestag seiner Verantwortung. Der Lesben- und
Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Initiativen im Bundestag zur
Rehabilitierung der homosexuellen Opfer der NS-Justiz. Ebenso
erfreulich ist, dass sich eine breite Mehrheit für eine Erklärung abzeichnet,
in der sich der Bundestag für die Fortgeltung des Homosexuellen-Paragraphen 175
in der NS-Fassung bis in das Jahr 1969 entschuldigt. Eine
solche Entschuldigung wäre für die Schwulen und Lesben ein historisches
Ereignis. Endlich würde sich der Gesetzgeber zu seiner Schuld bekennen, dass in
der Bundesrepublik zwanzig Jahre lang Homosexuelle mit einem NS-Gesetz verfolgt,
eingesperrt und um ihre Lebensperspektiven betrogen wurden. Es
ist höchste Zeit, dass eine solche Erklärung erfolgt. Jahrzehntelang hat sich
der Bundestag einer solchen Versöhnungsgeste gegenüber den homosexuellen Bürgern
verweigert. Erst nach dem Regierungswechsel scheint nun die Mehrheit für eine
Entschuldigung gesichert. Eine
vollgültige Rehabilitierung schwuler NS-Opfer ist aber erst erreicht, wenn die
Urteile der NS-Justiz nach § 175 pauschal aufgehoben werden. Wir fordern Rot-Grün
auf, hier schnell und konsequent zu handeln. Die bisherige Praxis, dass
homosexuelle Opfer der NS-Justiz eine Aufhebung im Wege der Einzelfallprüfung
bei der Staatsanwaltschaft betreiben müssen, ist unwürdig. Wir fordern die
Gleichbehandlung mit den anderen Opfern von NS-Unrecht, bei denen die
Unrechtsurteile pauschal aufgehoben wurden. Das NS-Aufhebungsgesetz muss
entsprechend ergänzt werden. Ebenso
muss nun zügig über noch offene Entschädigungsfragen beraten werden. Auch
hier geht der Entwurf der Regierungsfraktionen noch nicht weit genug. ***
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